Bildungsangebot

St. Josef bietet mit seinen vier Schultypen ein breites Spektrum an unterschiedlichen Ausbildungen an:

Die ein- und zweijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe vermittelt allgemeinbildende und grundlegende berufsbildende Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Wirtschaft & Gastronomie, Medizin & Gesundheit, Persönlichkeitsbildung & Soziales.

In unserer Schule für medizinisch kaufmännische berufe (Smkb) und in der HLW mit dem Schwerpunkt „Welt der Medizin“ bieten wir eine spezielle schulische Ausbildung mit einer Orientierung auf soziale und medizinische Berufe.

In der Smkb in drei Jahren, anschließend z.B. an unsere zweijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe oder an eine andere berufsbildende mittlere Schule. Der Abschluss erfolgt mit einer Abschlussprüfung und befähigt zu einem direkten Einstieg in das Berufsleben oder einer weiteren Ausbildung im sozialmedizinischen Bereich.

In der HLW als vollwertige, fünfjährige Ausbildung mit abschließender Reife- und Diplomprüfung und damit verbundener voller Hochschulreife. Zusätzlich werden diverse Lehrabschlussprüfungen und die Unternehmerprüfung angerechnet.

Nähere Informationen zu den Schultypen und zur Aufnahme finden Sie unter dem jeweiligen Menüpunkt.

Ausbildungspflicht bis 18

Für Jugendliche gibt es künftig eine Ausbildungspflicht: Die Erziehungsberechtigten müssen dafür sorgen, dass Jugendliche nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht bis 18 Jahre eine weitere Ausbildung bekommen. Sie können entweder eine weiterführende Schule besuchen, eine Lehre absolvieren oder eine sonstige Ausbildung (z.B. ein Praktikum) machen. Die Ausbildungspflicht gilt ab Juli 2017 für alle Jugendlichen, die die Pflichtschule im Schuljahr 2016/2017 bzw. danach abschließen. Die Sanktionen treten mit 1. Juli 2018 in Kraft.

Hintergrund der neuen Regelung ist der, dass laut Schätzung des Sozialministeriums ca. 5.000 Jugendliche jedes Jahr das Bildungs- und Ausbildungssystem in Österreich verlassen, ohne über einen über die Pflichtschule hinausgehenden Abschluss zu verfügen. Es ist erwiesen, dass diese Personen stark eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten haben: Sie sind vom dreifachen Risiko von Arbeitslosigkeit und vierfachen Risiko, Hilfsarbeiterinnen/Hilfsarbeiter zu werden, betroffen. Darüber hinaus ist ein Fünftel dieser Personengruppe armutsgefährdet bzw. von Sozialleistungen abhängig. Durch die Schaffung einer Ausbildungspflicht zusammen mit dafür notwendigen Strukturen und Einrichtungen soll das Ausbildungsniveau junger Menschen erhöht werden. Dies soll zu einer besseren Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft führen.

Für Jugendliche, die vor dem 18. Geburtstag eine weiterführende Aus-/Bildung abschließen, endet die Ausbildungspflicht mit dem Abschluss.

(Quelle: www.help.gv.at)