Ein wichtiges Gremium für die gelebte Partnerschaft von LehrerInnen, Eltern und Schülerinnen ist gemäß § 64 SchUG der Schulgemeinschaftsausschuss, kurz SGA. Wird z.B. eine mehrtägige Schulveranstaltung genehmigt, die schulautonomen Tage fixiert oder eine Verhaltensvereinbarung als Teil der Hausordnung festgelegt, so geschieht dies im SGA. Doch dieses Gremium hat nicht nur Entscheidungs- sondern vor allem auch Beratungskompetenzen.
Schulleitung:
Schülerinnen: